# Teil 2: Gewerbezentralregister vs. Wettbewerbsregister – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Veröffentlicht am 25. April 2025 von [René Scheier](/blog/autor/rene-scheier)

Im ersten Teil unseres Blogbeitrags haben wir erklärt, warum es für Unternehmen so wichtig ist, sich konsequent gegen Bußgeldverfahren zu verteidigen – insbesondere um einen Eintrag im **Gewerbezentralregister** zu vermeiden. [Blogbeitrag Legal Defenders Gewerbezentralregister](https://legaldefenders.de/blog/warum-unternehmen-sich-gegen-bussgeldverfahren-verteidigen-sollten)

Doch seit einigen Jahren gibt es **ein neues Register**, das eine noch größere Bedeutung im Vergaberecht bekommen hat: das **Wettbewerbsregister**.

In diesem zweiten Teil klären wir:

- Was genau es mit dem Wettbewerbsregister auf sich hat,
- Wie es sich vom Gewerbezentralregister unterscheidet,
- Und warum es heute wichtiger denn je ist, schon frühzeitig rechtlich aktiv zu werden.

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### **Was ist das Wettbewerbsregister überhaupt?**

Das Wettbewerbsregister ist eine bundesweite Datenbank, die beim Bundeskartellamt geführt wird. Es sammelt Informationen über Unternehmen, die wegen bestimmter Gesetzesverstöße auffällig geworden sind – z. B. durch Korruption, Absprachen im Wettbewerb oder andere schwerwiegende wirtschaftsrechtliche Verstöße.

**Das Ziel:** Öffentliche Auftraggeber sollen nur noch mit „sauberen" Unternehmen Verträge schließen. Ein Eintrag kann also schnell zur **Vergabe-Sperre** führen – mit enormen wirtschaftlichen Folgen.

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### **Was steht im Wettbewerbsregister?**

Ins Register aufgenommen werden z. B.:

- **Bußgelder wegen Kartellverstößen** (wenn sie 50.000 € oder mehr betragen),
- **Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht**,
- **Relevante Ordnungswidrigkeiten**, die einem Unternehmen zurechenbar sind – also z. B. auch, wenn ein Geschäftsführer oder leitender Mitarbeiter falsch gehandelt hat.

Das Besondere: **Die Eintragung kann bereits erfolgen, bevor eine Entscheidung rechtskräftig ist.** Das bedeutet: Wer frühzeitig aktiv wird, kann viel verhindern.

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### **Unterschied zum Gewerbezentralregister**

Viele Unternehmen kennen bisher nur das **Gewerbezentralregister**, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Auch dort werden Bußgeldentscheidungen eingetragen – allerdings erst bei einer **Bagatellgrenze von 200 €**.

Im Wettbewerbsregister gilt hingegen eine **Eintragungsschwelle von 50.000 €** – klingt hoch, doch in kartellrechtlichen Verfahren sind solche Summen schnell erreicht.

Außerdem ist das Wettbewerbsregister **zukunftsgerichtet angelegt**: Öffentliche Auftraggeber _müssen_ es seit Juni 2022 bei Ausschreibungen ab 30.000 € abfragen. Für das Gewerbezentralregister gilt das nur eingeschränkt und nur übergangsweise.

➡️ **Fazit:** Das Wettbewerbsregister hat das Gewerbezentralregister als zentrales Instrument im Vergabeverfahren inzwischen weitgehend abgelöst.

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### **Was bedeutet das für Unternehmen konkret?**

Ein Eintrag – egal in welches Register – kann **Existenz bedrohend** sein, weil er oft zu einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führt. Und das nicht nur kurzfristig:

- Ein Eintrag im Wettbewerbsregister bleibt in der Regel **drei Jahre bestehen**.
- Eine sogenannte „Selbstreinigung" (z. B. durch Compliance-Maßnahmen, Schulungen, Schadenswiedergutmachung etc.) ist möglich – aber **nicht einfach** und oft nur mit anwaltlicher Begleitung erfolgreich.

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### **Unsere Leistung: Prävention und effektive Verteidigung**

Gerade bei wirtschaftsrechtlichen Bußgeldverfahren geht es nicht nur um die Höhe des Bußgelds. **Es geht ums Ganze**: Reputation, Vergabefähigkeit und wirtschaftliche Zukunft.

Wir unterstützen Unternehmen und ihre Vertreter

- **frühzeitig in Ermittlungsverfahren** (z. B. bei Anhörung oder Durchsuchung),
- bei der **strategischen Abwehr von Bußgeldentscheidungen**,
- und bei der **Vermeidung oder Entfernung von Registereinträgen**.

Wir wissen: Ein Eintrag im Wettbewerbsregister ist kein kleiner Schönheitsfehler – sondern ein schwerwiegendes wirtschaftliches Risiko. Deshalb setzen wir auf eine **klare Verteidigungslinie**, Verfahrenskompetenz und strategisches Vorgehen – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen.

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### **Fazit: Vorsorge ist besser als Vergabesperre**

Wenn der Staat Bußgelder verhängt, drohen schnell unangenehme Folgen – nicht nur finanziell, sondern auch im Vergaberecht. Wer hier nicht professionell reagiert, riskiert viel.

➡️ Lassen Sie es nicht so weit kommen. Wir beraten Sie umfassend und kämpfen dafür, dass Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt.

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