![Symbolbild einer Zollkontrolle eines Autotransporters mit hochwertigen Fahrzeuge](/files/news/2026-09-24_Fahrzeugexport_AWG18_KIgen.jpg "Autoexport nach Russland – Zollkontrolle")Symbolbild, KI-generiert

# Illegaler Fahrzeugexport nach Russland: Wann droht ein Verstoß gegen § 18 AWG?

Veröffentlicht am 23. September 2026 von [René Scheier](/blog/autor/rene-scheier)

Ein Fahrzeug wird an einen Kunden in Kasachstan, Kirgisistan oder Usbekistan verkauft und ordnungsgemäß ausgeführt. Monate später steht der Zoll vor der Tür.

**Was ist passiert?**

Das Fahrzeug ist in einem russischen Zulassungsregister aufgetaucht. Der ursprüngliche Verkäufer hat von der Weiterlieferung höchstwahrscheinlich nichts mitbekommen. Trotzdem steht plötzlich der Verdacht im Raum, gegen Russland-Sanktionen und § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen zu haben.

Viele Unternehmer und Autohändler –Importeure sowie Exporteure –erleben genau dieses Szenario derzeit bundesweit. Was noch vor wenigen Jahren als Nischenthema des Außenwirtschaftsstrafrechts galt, entwickelt sich zunehmend zu einem Schwerpunkt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Doch nicht jede Lieferung über einen Drittstaat ist automatisch strafbar.

**Die zentrale Frage bei den Ermittlungen: Wusste der Exporteur, dass das Fahrzeug tatsächlich für Russland bestimmt war?**

## In diesem Blogartikel erfahren Sie

- wann ein Autoexport nach Russland einen Verstoß gegen **§ 18 AWG** darstellen kann,
- warum im Außenwirtschaftsstrafrecht häufig der **Nachweis des Vorsatzes** über Verurteilung oder Freispruch entscheidend sein kann,
- wie Ermittlungsbehörden mit der Strategie **„Follow the Car“** mutmaßliche Sanktionsumgehungen aufdecken,
- welche Risiken **Vermögensarrest und Vermögensabschöpfung** für Unternehmen und Geschäftsführer bedeuten,
- was Betroffene bei einer **Hausdurchsuchung wegen Russland-Sanktionen** unbedingt beachten sollten.

## Der rechtliche Hintergrund: Wann wird ein Autoexport nach Russland nach § 18 AWG strafbar?

§ 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) stellt bestimmte Verstöße gegen Embargo- und Sanktionsvorschriften unter Strafe. Im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen betrifft dies insbesondere Geschäfte, bei denen bestehende Ausfuhrverbote umgangen und sanktionierte Güter unmittelbar oder mittelbar nach Russland geliefert werden.

Bei Fahrzeugexporten richtet sich der Blick der Ermittlungsbehörden dabei zunehmend auf Lieferungen über Drittstaaten. Im Fokus stehen insbesondere hochwertige Fahrzeuge, die offiziell in Länder wie Kirgisistan, Kasachstan, Belarus oder Usbekistan exportiert wurden und später in Russland auftauchen.

Für die strafrechtliche Bewertung ist jedoch nicht allein der tatsächliche Weg des Fahrzeugs entscheidend. Geprüft wird vielmehr, welche Kenntnisse, Hinweise und Informationen dem Händler zum Zeitpunkt der Ausfuhr vorlagen und ob ihm ein vorsätzlicher Verstoß gegen die geltenden Sanktionsvorschriften nachgewiesen werden kann.

## Fallbeispiel Berlin: Haftstrafe wegen illegaler Autoexporte nach Russland

Wie weitreichend die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Verstoßes gegen Russland-Sanktionen sein können, zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin.

Die Staatsanwaltschaft warf einer 47-jährigen Autohändlerin vor, hochwertige Fahrzeuge unter Umgehung bestehender Ausfuhrverbote nach Russland geliefert zu haben. Um die tatsächlichen Lieferwege zu verschleiern, sollen unter anderem Belarus, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan als Bestimmungsländer angegeben sowie Strohleute und Scheinrechnungen eingesetzt worden sein.

Nach rund dreimonatiger Verhandlung verurteilte das Landgericht Berlin die Angeklagte im Februar 2026 in 143 Fällen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Taterlösen in Höhe von rund 15 Millionen Euro an.

Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen. Die Angeklagte gestand die Taten im Wesentlichen und gab nach Angaben des Gerichts an, das Risiko erkannt und in Kauf genommen zu haben, dass die Fahrzeuge entgegen den Zusicherungen ihrer Geschäftspartner in Russland verblieben.

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie in diesem[ Artikel von ZEIT Online](https://www.zeit.de/news/2026-02/18/luxusautos-nach-russland-verkauft-haftstrafe-fuer-managerin "ZEIT Online: LLuxusautos nach Russland verkauft: Haftstrafe für Managerin").

## Warum der Vorsatz im Außenwirtschaftsstrafrecht entscheidend ist

Der Berliner Fall zeigt, welche Bedeutung der Vorsatz für die strafrechtliche Bewertung hat. Dort hatte die Angeklagte eingeräumt, das Risiko einer Weiterlieferung der Fahrzeuge nach Russland erkannt und in Kauf genommen zu haben.

In anderen Verfahren ist die Beweislage jedoch weniger eindeutig. Allein die spätere Zulassung eines Fahrzeugs in Russland beweist noch nicht, dass der Exporteur dessen tatsächlichen Endverbleib zum Zeitpunkt des Geschäfts kannte oder billigend in Kauf nahm. Für die Verteidigung kommt es deshalb insbesondere darauf an, welche Informationen dem Exporteur zum Zeitpunkt der Ausfuhr tatsächlich vorlagen.

**Entscheidend können unter anderem folgende Fragen sein:**

- Wer war der tatsächliche Vertragspartner?
- Welche Endverbleibserklärungen lagen vor?
- Welche Compliance-Prüfungen wurden durchgeführt?
- Gab es erkennbare Warnsignale?
- Welche Informationen standen dem Exporteur tatsächlich zur Verfügung?

Zwischen der späteren Zulassung eines Fahrzeugs in Russland und dem Nachweis eines vorsätzlichen Verstoßes gegen Russland-Sanktionen kann eine erhebliche Beweislücke liegen. Nicht jede Verdachtslage trägt deshalb am Ende auch eine strafrechtliche Verurteilung.

## „Follow the Car“: Vorsatz nachweisen mit neuer Ermittlungsstrategie

Ermittlungsbehörden verfolgen zunehmend eine datenbasierte Strategie, um mögliche Verstöße gegen Russland-Sanktionen aufzudecken.

Während früher vor allem Zollunterlagen und Ausfuhranmeldungen im Vordergrund standen, verfolgen die Ermittler heute verstärkt den tatsächlichen Weg des Fahrzeugs.

Dieses Vorgehen wird faktisch durch eine Strategie geprägt, die man vereinfacht als **„Follow the Car“** beschreiben kann.

**Dabei werden unter anderem folgende Datenquellen ausgewertet:**

- russische Zulassungsregister,
- Zoll- und Exportdaten,
- Zahlungsströme,
- Händlernetzwerke,
- Logistikdaten.

Gerade digitale Kommunikation gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Einzelne Nachrichten in WhatsApp-, Telegram- oder Signal-Chats können aus Sicht der Ermittler den entscheidenden Anhaltspunkt für einen Vorsatz liefern.

## Vermögensarrest bei Verstößen gegen § 18 AWG: Existenzbedrohung oft lange vor der Urteilsverkündung

In der öffentlichen Wahrnehmung stehen Freiheitsstrafen im Vordergrund. Für Unternehmer ist häufig jedoch ein anderer Aspekt deutlich bedrohlicher: der Vermögensarrest.

Die aktuellen Verfahren zeigen, dass Ermittlungsbehörden bereits während eines laufenden Verfahrens Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe sichern. Für Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein.

Eingefrorene Konten, blockierte Liquidität und beschlagnahmte Vermögenswerte können den Geschäftsbetrieb massiv beeinträchtigen – und das oft lange vor einer gerichtlichen Entscheidung.

**Eine wirksame Verteidigung muss deshalb immer zweigleisig erfolgen:**

1. Angriff gegen den Tatvorwurf
2. Angriff gegen Vermögensarrest und Einziehung

Wer sich ausschließlich auf die Strafbarkeit konzentriert, unterschätzt häufig das wirtschaftlich größte Risiko.

## Hausdurchsuchung wegen Russland-Sanktionen: Was Betroffene sofort beachten sollten

Häufig ist die Hauptverhandlung nicht der entscheidende Moment im Verfahren. Entscheidende Weichen werden oft bereits in den ersten Stunden nach einer Durchsuchung gestellt.

**Bei Durchsuchungen sichern Ermittler regelmäßig:**

- Mobiltelefone
- Laptops
- Server
- Cloud-Speicher
- E-Mails
- Buchhaltungsdaten

**Wenn Sie von Ermittlungen betroffen sind, gilt:**

- Keine spontanen Aussagen gegenüber Ermittlern
- Keine Erklärungen zum Endverbleib von Fahrzeugen
- Keine freiwillige Herausgabe zusätzlicher Daten ohne rechtliche Prüfung
- Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sofort prüfen lassen

Fehler in dieser frühen Phase lassen sich später häufig nur schwer korrigieren.

## Fazit: Die eigentliche Verteidigung beginnt beim Nachweis des Vorsatzes

Die großen Russland-Verfahren der Jahre 2025 und 2026 markieren eine neue Phase des Außenwirtschaftsstrafrechts. Die Ermittlungsbehörden verfügen heute über internationale Zulassungsdaten, umfangreiche Finanzermittlungen und moderne digitale Auswertungsmethoden.

**Gleichzeitig bleibt eine zentrale Frage vieler Verfahren unverändert: Der Nachweis des Vorsatzes.**

Zwischen einem Fahrzeug in Moskau und einer Verurteilung nach § 18 AWG liegt eine komplexe Beweiskette. Genau diese Kette muss in der Verteidigung an jeder einzelnen Stelle kritisch hinterfragt werden.

Nicht jede Lieferung über einen Drittstaat ist strafbar. Nicht jede spätere Zulassung in Russland beweist eine Sanktionsumgehung.

## Lassen Sie Verstöße gegen § 18 AWG frühzeitig prüfen

**Bei Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder gegen Russland-Sanktionen der EU können bereits die ersten Schritte entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.**

Wir prüfen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die zugrunde liegenden Beweise strafrechtlich. Legal Defenders vertritt Sie bundesweit.

## Über Rechtsanwalt René Scheier

![2025-06-17_Portrait_Rene-Scheier.jpg.webp](files/team/2025-06-17_Portrait_Rene-Scheier.jpg.webp)Als Strafverteidiger im Wirtschafts- und Außenwirtschaftsstrafrecht begleitet Rechtsanwalt René Scheier Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen insbesondere in komplexen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Seine Tätigkeit umfasst nicht nur die klassische Strafverteidigung vor Gericht, sondern auch die strategische Begleitung im frühen Ermittlungsverfahren – etwa bei Hausdurchsuchungen, Vermögensarresten oder der Vorbereitung der Verteidigungsstrategie.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Außenwirtschaftsverstößen, Embargorecht und internationalen Sanktionsregimen.

## FAQ zu § 18 AWG, Russland-Sanktionen und Autoexporten:

### Wann ist ein Autoexport nach Russland strafbar?

Ein Autoexport kann strafbar sein, wenn gegen bestehende Russland-Sanktionen oder Ausfuhrverbote verstoßen wird. § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) stellt bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen Embargo- und Sanktionsvorschriften unter Strafe.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Fahrzeug tatsächlich nach Russland gelangt ist. Für die strafrechtliche Bewertung kommt es insbesondere darauf an, was der Exporteur zum Zeitpunkt des Geschäfts über den tatsächlichen Bestimmungsort wusste und ob ihm ein vorsätzlicher Verstoß gegen die geltenden Sanktionsvorschriften nachgewiesen werden kann.

### Ist der Export eines Fahrzeugs über einen Drittstaat automatisch strafbar?

Nein. Der Export eines Fahrzeugs beispielsweise nach Kasachstan, Kirgisistan oder Usbekistan ist nicht allein deshalb strafbar, weil das Fahrzeug später nach Russland gelangt. Geschäfte mit Unternehmen oder Privatpersonen in Drittstaaten können grundsätzlich zulässig sein.

Strafrechtlich relevant kann ein solcher Export jedoch werden, wenn der Drittstaat lediglich dazu dient, bestehende Russland-Sanktionen oder Ausfuhrverbote zu umgehen. Auch hier ist deshalb entscheidend, welche Informationen dem Exporteur vorlagen und ob er eine Weiterlieferung nach Russland kannte oder billigend in Kauf nahm.

### Beweist eine spätere Zulassung in Russland einen Sanktionsverstoß?

Nein. Taucht ein ursprünglich in einen Drittstaat exportiertes Fahrzeug später in einem russischen Zulassungsregister auf, kann dies für Ermittlungsbehörden ein wichtiger Anhaltspunkt sein. Die spätere Zulassung dokumentiert zunächst jedoch nur, dass das Fahrzeug nach Russland gelangt ist.

Für den Nachweis eines vorsätzlichen Sanktionsverstoßes muss darüber hinaus geklärt werden, was der Exporteur zum Zeitpunkt des Verkaufs wusste. Zwischen der späteren russischen Zulassung und dem Nachweis eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 18 AWG kann deshalb eine erhebliche Beweislücke bestehen.

### Welche Rolle spielt der Vorsatz bei einem Verstoß gegen § 18 AWG?

Der Nachweis des Vorsatzes ist für die strafrechtliche Bewertung von zentraler Bedeutung. Ermittlungsbehörden prüfen deshalb, welche Informationen dem Exporteur zum Zeitpunkt des Geschäfts vorlagen und ob es Hinweise darauf gab, dass das Fahrzeug tatsächlich für Russland bestimmt war.

Dabei können unter anderem Vertragsunterlagen, Zahlungsströme und digitale Kommunikation eine Rolle spielen. Nachrichten in WhatsApp-, Telegram- oder Signal-Chats können beispielsweise aus Sicht der Ermittler Hinweise darauf liefern, ob eine mögliche Weiterlieferung nach Russland bekannt war oder zumindest billigend in Kauf genommen wurde.

### Was bedeutet ein Vermögensarrest für Unternehmen?

Ein Vermögensarrest ermöglicht es, bereits während eines laufenden Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte zu sichern. Für Unternehmen kann dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben – insbesondere wenn Konten eingefroren, Liquidität blockiert oder andere Vermögenswerte gesichert werden.

Die wirtschaftlichen Folgen können damit lange vor einer gerichtlichen Entscheidung eintreten. Eine Verteidigungsstrategie sollte deshalb nicht nur den eigentlichen Tatvorwurf, sondern auch Vermögensarrest und eine mögliche spätere Einziehung berücksichtigen.

### Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Russland-Sanktionen beachten?

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Betroffene keine spontanen Angaben zum Tatvorwurf oder zum möglichen Endverbleib exportierter Fahrzeuge machen. Auch zusätzliche Daten sollten nicht freiwillig herausgegeben werden, bevor die rechtlichen Voraussetzungen geprüft wurden.

Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sollten möglichst frühzeitig anwaltlich geprüft werden. Gerade in dieser Phase können die Sicherstellung von Mobiltelefonen, Computern, E-Mails oder Geschäftsdaten und die ersten Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens maßgeblich beeinflussen.

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