Steuerberater stehen besonders im Fokus, wenn es um steuerliche Pflichten und deren Verletzung geht. Der aktuelle Fall eines Steuerberaters, der gemeinsam mit einem Geschäftspartner systematisch Umsatzsteuererklärungen über mehrere Jahre nicht abgab und dadurch Steuern in Millionenhöhe verkürzte, unterstreicht die strafrechtlichen und berufsrechtlichen Risiken, die mit derartigen Verstößen einhergehen. Bereits in unserem Blogbeitrag über strafrechtliche Risiken für Berater im Zusammenhang mit Corona-Hilfen haben wir auf die potenziellen Gefahren für Berater aufmerksam gemacht.
In diesem Beitrag beleuchten wir den aktuellen Fall, die Konsequenzen und welche Lehren daraus für Steuerberater gezogen werden können.
Der Fall: Steuerhinterziehung durch unterlassene Erklärungen
Ein Steuerberater und sein Geschäftspartner, die gemeinsam eine Steuerberatungsgesellschaft führten, unterließen über Jahre systematisch die Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen. Dadurch wurde eine Steuerverkürzung in Millionenhöhe verursacht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 18 stl 4/23) verurteilte den Steuerberater wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 30.000 Euro verhängt.
Im anschließenden berufsgerichtlichen Verfahren folgten weitere berufsrechtliche Sanktionen: eine Geldbuße in gleicher Höhe sowie ein Verweis. Härtere Maßnahmen, wie ein zeitweiliges Berufsverbot, wurden nicht angeordnet, da der Steuerberater den Schaden wiedergutgemacht und Einsicht gezeigt hatte.
Die Analyse: Warum Steuerberater besonders betroffen sind
- Berufsbezogenheit von Steuerstraftaten Das Gericht stellte klar, dass Steuerstraftaten eines Steuerberaters immer berufsbezogen sind – unabhängig davon, ob sie im privaten oder beruflichen Kontext begangen wurden. Die rechtzeitige und korrekte Abgabe von Steuererklärungen gehört zum Kernbereich ihrer Tätigkeit. Verstöße in diesem Bereich schädigen das Ansehen des Berufsstandes erheblich.
- Berufsgerichtliche Maßnahmen sind unverzichtbar Um das öffentliche Vertrauen in Steuerberater zu schützen, reicht ein rein strafrechtlicher Ansatz nicht aus. Berufsrechtliche Konsequenzen wie Geldbußen oder ein Verweis sind notwendig, um die Integrität des Berufsstandes zu wahren.
- Hohe Maßstäbe an Integrität und Sorgfalt Steuerberater stehen unter strengen Anforderungen an ihre Rechtschaffenheit. Selbst bei langjährig beanstandungsfreiem Verhalten können gravierende Pflichtverletzungen schwerwiegende berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Lehren aus dem Urteil: Handlungsempfehlungen für Steuerberater
Das Urteil verdeutlicht, dass Steuerhinterziehung nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich zieht. Steuerberater genießen ein besonderes öffentliches Vertrauen, das durch Pflichtverletzungen schwer beschädigt wird. Folgende Maßnahmen sind essenziell:
- Prävention
Steuerberater müssen sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten – sowohl für Mandanten als auch für eigene Belange – fristgerecht erfüllt werden. Fehlerhafte oder verspätete Erklärungen sollten vermieden werden. - Sorgfaltspflichten erfüllen
Regelmäßige Überprüfungen interner Prozesse und Kontrollmechanismen sind notwendig, um Risiken zu minimieren. - Wiedergutmachung
Bei Verstößen sollte eine proaktive Schadensregulierung erfolgen. Dies kann das Strafmaß und berufsrechtliche Sanktionen mildern.
Fazit: Integrität ist der Schlüssel
Der Fall zeigt, dass Steuerberater sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein müssen. Die Kombination aus strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen verdeutlicht, dass Steuerhinterziehung gravierende Folgen für die berufliche Existenz haben kann. Steuerberater sollten höchste Sorgfalt walten lassen, um das Vertrauen in ihren Berufsstand zu bewahren. Unsere spezialisierten Strafverteidiger bei Legal Defenders unterstützen Berater dabei, rechtzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall optimal vertreten zu werden.