Steuerhinterziehung über der Millionengrenze: Warum eine Bewährungsstrafe möglich bleibt

Wenn es um Steuerhinterziehung geht, gilt in der öffentlichen Wahrnehmung häufig der Grundsatz: Ab einer Hinterziehungssumme von über einer Million Euro droht zwingend eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Doch dieses pauschale Urteil wird der rechtlichen Realität nicht gerecht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az. 2 KLs 75/22 vom 12.09.2023) zeigt, dass die Gerichte auch bei hohen Beträgen sorgfältig abwägen und Bewährungsstrafen durchaus möglich sind.

Das Urteil des Landgerichts wurde dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt und ist nun rechtskräftig. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es keinen festen Grundsatz gibt, der eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung über der „Millionengrenze“ kategorisch ausschließt.

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg

In dem verhandelten Fall vor dem Landgericht Oldenburg hatte der Angeklagte durch falsche Angaben in Steuererklärungen eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe begangen. Dennoch entschied das Gericht, dass eine Bewährungsstrafe angemessen sei. Ausschlaggebend waren mehrere Faktoren:

  1. Kooperation des Angeklagten: Der Angeklagte zeigte sich kooperativ, legte ein umfassendes Geständnis ab und unterstützte die Ermittlungen der Behörden.
  2. Schadenswiedergutmachung: Ein erheblicher Teil der hinterzogenen Beträge wurde durch den Angeklagten zurückgezahlt.
  3. Persönliche Umstände: Das Gericht berücksichtigte persönliche und berufliche Konsequenzen, die eine Haftstrafe für den Angeklagten und sein Umfeld gehabt hätten.

Diese Aspekte führten dazu, dass das Gericht trotz der hohen Hinterziehungssumme eine Bewährungsstrafe verhängte. Der Fall zeigt exemplarisch, dass es im Steuerstrafrecht keine starren Regeln gibt, sondern stets eine Einzelfallprüfung erfolgt.

Warum gibt es keinen starren Grundsatz bei der „Millionengrenze“?

Die sogenannte Millionengrenze hat ihren Ursprung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). In früheren Entscheidungen hat der BGH festgestellt, dass ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung in der Regel geboten sei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Gerichte nicht auch abweichende Entscheidungen treffen können. Die Gerichte sind verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen – sowohl belastende als auch entlastende.

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg beweist, dass auch bei hohen Hinterziehungssummen eine differenzierte Strafzumessung möglich ist. Eine starre Anwendung der Millionengrenze würde den Grundsätzen des deutschen Strafrechts widersprechen, das immer eine individuelle Abwägung vorsieht.

Warum frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Der Fall zeigt, wie entscheidend eine frühzeitige und kompetente Verteidigung im Steuerstrafrecht ist. Die Kanzlei Legal Defenders ist auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und bietet Mandanten eine fundierte und strategische Unterstützung. Dabei geht es nicht nur um die Vertretung vor Gericht, sondern auch um die Weichenstellung im Vorfeld eines Strafverfahrens.

Wichtige Maßnahmen, die frühzeitig getroffen werden können:

  1. Schadenswiedergutmachung
    Die Rückzahlung der hinterzogenen Steuern ist ein zentraler Strafmilderungsgrund. Eine spezialisierte Kanzlei hilft dabei, Verhandlungen mit den Finanzbehörden aufzunehmen und Rückzahlungen rechtzeitig zu leisten.
  2. Kooperation und Geständnis
    Ein Geständnis oder eine Selbstanzeige kann erheblich zur Strafmilderung beitragen. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Schritte sorgfältig geplant und strategisch durchgeführt werden, um Verfahrensfehler zu vermeiden.
  3. Individuelle Strafmilderungsgründe hervorheben
    Neben der Schadenswiedergutmachung können auch persönliche Umstände, wie berufliche und familiäre Konsequenzen, in die Verteidigungsstrategie einfließen. Eine spezialisierte Kanzlei stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
  4. Richtige Prozessstrategie entwickeln
    Jeder Fall erfordert eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Von der Kommunikation mit den Behörden bis hin zur Entscheidung, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, muss jedes Detail durchdacht sein.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt deutlich, dass auch bei Steuerhinterziehungen über der Millionengrenze eine Bewährungsstrafe möglich ist. Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht hängt stets von den individuellen Umständen des Falls ab. Entscheidend ist, dass frühzeitig eine spezialisierte Kanzlei eingeschaltet wird, die alle Chancen auf eine Strafmilderung ausschöpft.

Als auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei hilft Legal Defenders Mandanten, ihre Rechte zu sichern und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade im komplexen Steuerstrafrecht zählt jedes Detail – zögern Sie nicht, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.