Wirtschaftsstrafrecht und die Baubranche – Worauf Sie achten müssen
In der Baubranche gehören Delikte wie Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) zu den häufigsten Risiken. Gerade durch die gängige Praxis von Scheinrechnungen und Schwarzarbeit geraten Unternehmen schnell ins Visier der Ermittlungsbehörden. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf diese wirtschaftsstrafrechtlichen Herausforderungen und bietet Ihnen kompetente Beratung und Verteidigung, um finanzielle und strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Typische Straftatbestände in der Baubranche: Scheinrechnungen und Schwarzarbeit
In der Bauwirtschaft stehen besonders Scheinrechnungen und Schwarzarbeit im Fokus von Ermittlungsbehörden. Doch was bedeutet das konkret und warum sind diese Themen besonders risikoreich?
Was sind Scheinrechnungen und wie wird Steuerhinterziehung verfolgt?
Eine Scheinrechnung ist eine Rechnung für eine Leistung oder Ware, die nie erbracht oder geliefert wurde. Unternehmen setzen Scheinrechnungen oft ein, um die Steuerlast zu verringern oder Kosten zu verschleiern. Die Verwendung solcher Rechnungen erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, einschließlich hoher Geldbußen und Freiheitsstrafen.
Schwarzarbeit und Vorenthalten von Sozialabgaben: Risiken und Strafen
Schwarzarbeit bedeutet, dass Arbeitskräfte illegal beschäftigt werden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Nach § 266a StGB stellt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eine Straftat dar, die ebenfalls streng geahndet wird. Unternehmen laufen hier Gefahr, von Behörden wie dem Hauptzollamt oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert zu werden, was bei festgestellten Verstößen zu hohen Strafen führen kann.
Warum unsere Kanzlei die beste Wahl ist
Für Unternehmer und Führungskräfte ist es entscheidend, bei wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen auf eine erfahrene Kanzlei zu setzen, die sich genau in diesem Bereich auskennt. Unsere Kanzlei bringt langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen mit und versteht die Besonderheiten der Baubranche.
Erfahrung und Spezialisierung auf § 266a StGB und § 370 AO
Wir verteidigen unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Unser tiefes Verständnis für die gesetzlichen Vorschriften und die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden ermöglicht uns, gezielt in Verfahren einzugreifen, um Ihre Interessen zu schützen und die bestmögliche Verteidigung zu bieten.
Individuelle Verteidigungsstrategien für Baubranchen-Delikte
Da Scheinrechnungen und Schwarzarbeit spezifische Delikte in der Bauwirtschaft sind, haben wir besondere Strategien entwickelt, um solche Fälle effizient zu verteidigen. Unser Team analysiert Beweismaterial, stellt die Zulässigkeit von Durchsuchungen in Frage und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Präventive Compliance-Beratung für Ihr Bauunternehmen
Neben der Verteidigung unterstützen wir Sie durch präventive Compliance-Beratung dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte durchzuführen, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und wie wir Sie schützen
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit kann das gesamte Unternehmen belasten. In der Regel folgen die Ermittlungsbehörden einem klaren Schema, das Ihnen bekannt sein sollte.
Typische Schritte im Ermittlungsprozess
- Anfangsverdacht: Ein Verfahren beginnt meist durch eine anonyme Anzeige oder aufgrund von Auffälligkeiten bei einer Prüfung durch das Finanzamt.
- Beweissicherung: Im Verdachtsfall werden oft unangekündigte Durchsuchungen durchgeführt, bei denen Unterlagen und digitale Daten beschlagnahmt werden.
- Analyse und Anklageerhebung: Ermittler prüfen die sichergestellten Dokumente und erheben bei Beweisen für illegale Aktivitäten Anklage.
Unsere Verteidigungsstrategien gegen Schwarzarbeit und Scheinrechnungen
Unsere Kanzlei prüft die Beweise und analysiert die rechtliche Zulässigkeit der ergriffenen Maßnahmen. Wir setzen uns dafür ein, dass unrechtmäßig erhobene Beweise ausgeschlossen werden, und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren.
Vorteile einer spezialisierten Wirtschaftsstrafrechtskanzlei
Eine spezialisierte Beratung im Wirtschaftsstrafrecht ist essenziell, da die rechtlichen Herausforderungen komplex sind und spezifische Kenntnisse erfordern. Unsere langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Umgang mit § 266a StGB und § 370 AO, ermöglicht uns eine optimale Verteidigung unserer Mandanten und die Minimierung potenzieller Strafen.
Fazit: Ihre Wirtschaftsstrafrechts-Kanzlei für die Baubranche
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe wie Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit können weitreichende Folgen für Unternehmen und deren Geschäftsführer haben. Vertrauen Sie auf unsere spezialisierte Expertise im Bereich der Baubranche und sichern Sie sich eine erfahrene Verteidigung bei Delikten wie Scheinrechnungen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung – gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre Interessen zu verteidigen und rechtliche Risiken zu minimieren.