Strafrechtliche Risiken für Berater im Zusammenhang mit Corona-Hilfen – Spezialisierte Strafverteidigung

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gebracht und die Regierung hat mit beispiellosen Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Coronahilfen reagiert. Diese Maßnahmen sollten Existenzen retten und den wirtschaftlichen Schaden begrenzen. Doch was als Rettungsanker gedacht war, hat auch strafrechtliche Risiken mit sich gebracht – insbesondere für diejenigen, die die Unternehmen bei der Beantragung dieser Hilfen beraten.

Warum Berater besonders gefährdet sind

Als Berater – sei es Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater – sind Sie oft die erste Anlaufstelle für Unternehmen, die Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Hilfen suchen. Dies bringt eine besondere Verantwortung mit sich, da Fehler bei der Beantragung oder sogar vorsätzliche Falschangaben schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Denn im Nachhinein prüfen die Behörden die Angaben der Antragsteller sehr genau, und fehlerhafte oder unvollständige Angaben können als Subventionsbetrug (§ 264 StGB) geahndet werden.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Die strafrechtlichen Risiken, die sich im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen ergeben, sind vielfältig. Berater können in folgenden Konstellationen in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten:

  1. Subventionsbetrug: Wenn Sie als Berater Unternehmen bei der Beantragung von Hilfen unterstützen und dabei falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren Sie, wegen Subventionsbetrugs belangt zu werden. Dabei ist es ausreichend, wenn die Falschangaben vorsätzlich oder leichtfertig gemacht wurden.
  2. Beihilfe zum Subventionsbetrug: Auch wenn Sie selbst keine falschen Angaben gemacht haben, aber Ihrem Mandanten dabei geholfen haben, unwahre Angaben zu machen oder diese nicht ausreichend überprüft haben, droht eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug.
  3. Steuerhinterziehung: Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen können auch steuerrechtliche Verstöße wie Steuerhinterziehung relevant werden. Gerade bei unklaren Verhältnissen oder nicht nachvollziehbaren Verwendungsnachweisen der erhaltenen Hilfen besteht das Risiko, dass die Finanzbehörden strafrechtliche Ermittlungen einleiten.

Sorgfaltspflichten des Beraters

Berater tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um die Beantragung von Coronahilfen geht. Die Sorgfaltspflichten sind hoch – besonders bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und der Berechnung der Anspruchsgrundlagen sowie des corona-bedingten Umsatzrückgangs. Eine fehlerhafte oder unvollständige Beratung kann nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden für den Mandanten, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Berater selbst führen.

Unsere Spezialisierung: Strafrechtliche Verteidigung für Berater

In unserer Kanzlei haben wir uns auf die strafrechtliche Verteidigung von Beratern spezialisiert, die im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Wir wissen, wie wichtig eine fundierte und spezialisierte Verteidigung in diesen Fällen ist, da die Folgen erheblich sein können – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen oder einem Berufsverbot.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Berater, die ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, nicht vorsätzlich gehandelt haben. Oftmals sind es komplexe Sachverhalte, die Missverständnisse oder Fehler entstehen lassen. Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Fazit: Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist

Die strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Corona-Hilfen sind real und dürfen nicht unterschätzt werden. Besonders für Berater, die ihre Mandanten bei der Beantragung dieser Hilfen unterstützt haben oder als prüfende Dritte für ihre Mandanten beantragt haben, besteht ein erhöhtes Risiko, ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten.

Sollten Sie bereits in den Fokus der Ermittlungen geraten sein oder unsicher sein, ob Ihr Handeln strafrechtlich relevant sein könnte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer spezialisierten Expertise im Strafrecht zur Seite und bieten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Sie bestmöglich zu schützen.

Schützen Sie sich und Ihre berufliche Existenz – wir stehen an Ihrer Seite