Verteidigung von Schmiergeldzahlungen / Bestechungen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Juli 2024 (Az. 2 StR 453/23) beleuchtet wichtige Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere die Frage, wann bei Schmiergeldzahlungen ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (Untreue) vorliegt.

BGH-Rechtsprechung zu Schmiergeld und Nachteil (§ 266 StGB)

Laut der Entscheidung des BGH wird bei der Vereinbarung von Schmiergeldern grundsätzlich ein Nachteil für den Geschäftsherrn des Empfängers angenommen. Der BGH argumentiert, dass der Betrag, der für Schmiergelder aufgewendet wird, stattdessen dem Geschäftsherrn als Preisnachlass hätte zugutekommen können. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn klar erkennbar ist, dass die Schmiergeldzahlungen nicht zulasten des Geschäftsherrn kalkuliert wurden.

Wann liegt ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB vor?

Das Urteil führt weiter aus, dass ein Nachteil vorliegt, wenn der Vermögensbetreuungspflichtige die Auftragsvergabe von der Zahlung eines Schmiergeldes abhängig macht und der Vertragspartner diesen Betrag in den Preis einrechnet. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner bereit gewesen wäre, seine Leistung zu einem günstigeren Preis zu erbringen, der Treupflichtige jedoch die Chance auf einen solchen Vorteil für den Geschäftsherrn nicht nutzt.

Fazit: Nachteil bei Schmiergeldzahlungen im Sinne des § 266 StGB

Zusammenfassend stellt der BGH fest, dass ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB immer dann anzunehmen ist, wenn Schmiergeldzahlungen den Geschäftsherrn einen günstigeren Vertragsabschluss kosten oder die Kosten des Schmiergeldes in den Vertragspreis einfließen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Schmiergeldzahlungen in wirtschaftsrechtlichen Konstellationen.


Die Bedeutung eines spezialisierten Strafverteidigers im Wirtschaftsstrafrecht

Die Verteidigung in Fällen von Untreue und Schmiergeldzahlungen erfordert eine spezialisierte Expertise im Wirtschaftsstrafrecht. Ein spezialisierter Strafverteidiger ist entscheidend, um in komplexen Fällen die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung optimal in die Verteidigungsstrategie einzubringen.

Warum ein spezialisierter Wirtschaftsstrafrechtler entscheidend ist:

  1. Komplexe Rechtsmaterie: Die Untreue gemäß § 266 StGB ist ein Tatbestand, der eine genaue rechtliche Einordnung erfordert. Ein spezialisierter Verteidiger kann differenziert argumentieren und gezielt die Annahme eines Nachteils im Sinne des Gesetzes widerlegen.
  2. Aktuelle Rechtsprechung: Die Rechtsprechung zur Untreue entwickelt sich stetig weiter. Ein Verteidiger, der sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat und die aktuelle Rechtsprechung verfolgt, kann neueste Urteile und Präzedenzfälle effektiv in die Verteidigung einbringen.
  3. Vermeidung schwerer Konsequenzen: Die Folgen einer Verurteilung wegen Untreue sind erheblich. Ein erfahrener Wirtschaftsstrafrechtler kann durch eine gezielte Verteidigungsstrategie dazu beitragen, das Risiko hoher Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu minimieren.
  4. Wirtschaftliche Expertise: Ein spezialisierter Verteidiger versteht nicht nur das Strafrecht, sondern auch die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Zusammenhänge. Dies ist essenziell, um komplexe wirtschaftliche Sachverhalte aufzubereiten und dem Gericht verständlich darzulegen.
  5. Strategische Verteidigungsführung: In vielen Fällen ist eine frühzeitige und strategische Verteidigungsführung entscheidend. Ein spezialisierter Verteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen und eine Anklage verhindern oder das Verfahren zur Einstellung bringen.

Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers im Wirtschaftsstrafrecht kann somit den entscheidenden Unterschied für eine erfolgreiche Verteidigung ausmachen. Besonders in komplexen Fällen, die die aktuelle Rechtsprechung betreffen, ist eine fundierte und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie unerlässlich.